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Geburtsvorbereitung für Paare Mittwochs 06.12.2023 bis 24.01.2024
16.Dezember2023 um 18:45 bis 124.Januar2024 um 18:45
Geburtsvorbereitungskurs
in den Räumen der Elternschule am Klinikum Winterberg
Teilnahme ab der 20. SSW möglich
Mittwochs, 06., 13., 20. Dezember und 10., 17., 24. Januar
Zeit: 18.45 bis 21.05 Uhr
Ort: 66119 Saarbrücken, Klinikum Saarbrücken Winterberg, Elternschule
Bitte überweisen Sie die Anmeldegebühr (100 Euro pro Person) binnen 14 Tagen nach Kursanmeldung, damit Ihr Kursplatz verbindlich reserviert werden kann. Die Kontodaten entnehmen Sie bitte dem Anhang der Bestätigungs-e-Mail. Die Erstattungs-Richtlinien der Krankenkassen entnehmen Sie bitte dem Formular „Vertragsbedingungen.“
Inhalt Geburtsvorbereitungskurs
Der Geburtsvorbereitungskurs ist als Paarkurs konzipiert und umfasst folgende Themen: Atemübungen, Entspannungsübungen, Massagen, Gebärpositionen, Gespräche über die einzelnen Geburtsphasen, Kliniksituation, ambulante Geburt, Wochenbett, Stillen, die erste Zeit mit dem Kind, Säuglingspflege, Ämter und Behörden usw. Die Partnergebühr beträgt 100 Euro. Wir bitten Sie, diese vorab zu überweisen. Darüber erhalten Sie am ersten Abend eine Rechnung, die von den meisten Krankenkassen erstattet wird. Auf Antrag/Anfrage kann die Rechnung über die Partnergebühr auch vorab erstellt werden. Die Kaution für Schwangere beträgt ebenfalls 100 Euro. Wir bitten Sie, die Kaution ebenfalls vorab zu überweisen, Sie erhalten nach Kursende den Betrag zurück, den die Krankenkasse erstattet. Die Krankenversicherung bezahlt die Kursstunden für die Schwangeren, jedoch nur bei Teilnahme, keine Fehlstunden. Falls Sie Schwierigkeiten haben, die Anmeldegebühr aufzubringen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, wir finden bestimmt eine Lösung. Kursgebühren der Schwangeren werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen findet der Kurs statt. Privatrechnungen: Privat Versicherte erhalten eine Rechnung über den 2-fachen Satz der gültigen Kassenvergütung. Die Kaution wird mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. WIDERRUF und VERSÄUMTE STUNDEN Eine Abmeldung vom Kurs ist nur bis 14 Tage vor Kursstart kostenfrei möglich, danach wird die volle Gebühr fällig entsprechend dem Kursbeitrag für alle angemeldeten Personen. Dies dient der Verbindlichkeit gegenüber Kursleiterin und Teilnehmern. Für die Stornierung genügt das rechtzeitige Absenden der E-Mail über das Kontaktformular meiner Webseite ( http://hebammenpraxis-christine-arnold.de/kontakt/ ) oder per Post an folgende Adresse: Da bei diesen geschlossenen Kursen die Themen aufeinander aufbauen ist es nicht möglich, während eines laufenden Kurses eine Teilnehmerin durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und daher von den Kursteilnehmerinnen selbst getragen. Dabei ist es unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Diese Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Hebammengebühren-ordnung und betragen 7,96 Euro je Zeitstunde. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden z.B. aus Krankheitsgründen kurzfristig zu verlegen. Terminverlegung: Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist: Liebe (werdende) Eltern,, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Hebammenpraxis: Christine Arnold, im Brühl 23, 66130 Saarbrücken Mail-Kontaktdaten via Kontaktformular der Homepage: www.hebammenpraxis-christine-arnold.de Zweck der Datenverarbeitung Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen. Empfänger Ihrer Daten Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger. Speicherung Ihrer Daten Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der Berufsordnung der Länder. Ihre Rechte Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland , Monika Grethel, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, Telefon: 06 81/947 81-0, poststelle{at}datenschutz.saarland{dot}de Rechtliche Grundlagen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden. Ihre Hebamme Christine Arnold Widerrufsrecht zur Ergänzung von EinwilligungserklärungenAllgemeine Vertragsbedingungen
KOSTEN
Christine Arnold, im Brühl 23, 66130 Saarbrücken
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Information zum Datenschutz
Der Kurs ist ausgebucht, Anfrage auf Warteliste
Details
- Beginn:
- 16.Dezember2023 um 18:45
- Ende:
- 24. Januar um 18:45
- Veranstaltung-Tags:
- Baby, Geburt, Geburtsvorbereitung, Geburtsvorbereitungskurs, Geburtsvorbereitungspaarkurs, Hebamme, Hebammenpraxis, Klinikum, Krankenhaus, Krankenhaus Saarbrücken, Krankenhaus Winterberg, Paar, Paare, Paarkurs, saar, Saarbrücken, schwanger, Schwangerschaft, städtische Klinik Saarbrücken, Vorbereitung, Vorbereitung auf die Geburt, Wintberg, Winterberg Klinik, Winterberg Klinikum Saarbrücken, Winterbergkrankenhaus, Wochentagskurs
Veranstalter
- Christine Arnold
- Telefon
- 0176-21879968
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Veranstaltungsort
- Klinikum Saarbrücken Winterberg Elternschule Haupthaus 1. UG
-
Winterberg 1
Saarbrücken, 66119 Deutschland Google Karte anzeigen